Träger, Elternbeirat und Erzieherinnenteam an einem Tisch

Die Elternmitwirkung wurde in der jüngsten Revision des Kinderbildungsgesetzes von NRW (KiBiz § 9a) weiter gestärkt. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Das Mandat des Elternbeirates gilt über das Ende des Kindergartenjahres hinaus und endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates. Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertreter des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind inbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.

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